- frei wählbarer Anlagebetrag
- individuelle Laufzeit
- Zuzahlung möglich
- kostenfrei
VR-KündigungsGeld
Sicher und kurzfristig anlegen
Geld sicher Parken
Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Dann legen Sie Ihr Erspartes als VR-KündigungsGeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35, 90 oder 365 Tage, in dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben (oder Teile) zugreifen.
Details
Mindestanlagebetrag | ohne Mindestanlagebetrag |
Laufzeit | unbefristet |
Zinssatz | variabel und wird seitens der Bank angepasst |
Kündigungsfrist | je nach gewähltem Produkt mind. 35, 90 oder 365 Tage, Überschreitung erlaubt (Kündigung kann bei Anlage ausgesprochen werden) |
Teilkündigungen | beliebig viele möglich (können bis 1 Tag vor Fälligkeit der Kündigung im System gelöscht werden) |
gekündigte Beträge | werden ausgebucht zum Kündigungstag auf das Referenzkonto;(Kündigungen können noch am 'Arbeitstag vor dem Kündigungstermin' gelöscht werden) |
Aufstocken | jederzeit möglich |
Konditionen
Stand: 23.09.2024
Kündigungsfrist | Zinssatz |
35 Tage | 1,20 % |
90 Tage | 1,50 % |
365 Tage | 2,00 % |
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Wittenberg eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Ja, Sie können zu Beginn einen Einmalbetrag einzahlen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.
Jeweils zum Monatsende. Auszahlung der Zinsen auf das angegebene Referenzkonto.
Die Anlagedauer ist auf unbestimmte Zeit, die Kündigungsfrist beträgt je nach Produkt 35 bzw. 90 Tage.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Wittenberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Wittenberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.